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Kostenübernahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Womöglich müssen Sie die Kosten nicht alleine übernehmen und bekommen Unterstützung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Für Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, besteht z.B. bei einer Vesetzungsgefährdung die Möglichkeit, ein Bildungspaket für Lernförderung zu beantragen. Informationen finden Sie unter www.bildungspaket.bmas.de
  2. Für erwachsene legasthene Menschen, die ein Legasthenietraining in Anspruch nehmen um in den Beruf eingegliedert werden zu können, besteht eventuell die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine einzulösen.
  3. In Einzelfällen ist es möglich, eine Kostenübernahme über die so genannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach § 35a SGB sind die Jugendämter für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Da Personen mit Legasthenie/Dyskalkulie sehr häufig von seelischer "Behinderung" bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis

Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie können in vielen Fällen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden.

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