- Für Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, besteht z.B. bei einer Vesetzungsgefährdung die Möglichkeit, ein Bildungspaket für Lernförderung zu beantragen. Informationen finden Sie unter www.bildungspaket.bmas.de
- Für erwachsene legasthene Menschen, die ein Legasthenietraining in Anspruch nehmen um in den Beruf eingegliedert werden zu können, besteht eventuell die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine einzulösen.
- In Einzelfällen ist es möglich, eine Kostenübernahme über die so genannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach § 35a SGB sind die Jugendämter für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Da Personen mit Legasthenie/Dyskalkulie sehr häufig von seelischer "Behinderung" bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis
Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie können in vielen Fällen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden.